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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zwischen der Tadiplus Telecom GmbH (nachfolgend
„Tadiplus“) als Dienstleister und dem Unternehmenskunden (nachfolgend „Kunde“) für den
Managed Service „Carefree Connect“ sowie optional die „Security Option“.

 

1. Vertragsgegenstand

Der „Carefree Managed Service“ von Tadiplus Telecom GmbH ist ein umfassendes
Dienstleistungspaket, das speziell auf die Bedürfnisse von Geschäftskunden in Deutschland
zugeschnitten ist. Dieser Service ermöglicht es Unternehmen, ihre
Kommunikationsinfrastruktur sorgenfrei zu gestalten, da Tadiplus als Dienstleister alle
Aspekte der Netzwerkinfrastruktur abdeckt.

1.1 Der Managed Service „Carefree Connect“ beinhaltet die folgenden Komponenten:

Bei Carefree Connect Meraki:
1x Bandbreite als DSL, VDSL, SVDSL oder FTTH.
1x Zyxel SVDSL Modem oder kompatibles Glasfasermodem bei FTTH
1x Cisco Meraki Go – 5 Port Security Gateway oder Cisco Meraki Go Router Firewall Plus bei FTTH
1x Cisco Meraki Go – Indoor WiFi AP
1x Installationsdienstleistung vor Ort
1x Anfahrt des Technikers
1x 10 Stunden Entstörservice im Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten während den Geschäftszeiten. Innerhalb dieser Zeit ist ein Hardwareaustausch ausgeschlossen.

Bei Carefree Connect Fritz!Box:
1x Bandbreite als DSL, VDSL, SVDSL oder FTTH.
1x Fritz!Box 7530 bei DSL / VDSL / SVDSL oder Fritz!Box Glasfaser bei FTTH
1x Installationsdienstleistung vor Ort
1x Anfahrt des Technikers
1x 10 Stunden Entstörservice im Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten während den Geschäftszeiten. Innerhalb dieser Zeit ist ein Hardwareaustausch ausgeschlossen.

 

2. Verfügbarkeit von Hardware und Lieferschwierigkeiten

2.1 Die Tadiplus Telecom GmbH behält sich das Recht vor, im Falle der Nichtverfügbarkeit oder Lieferschwierigkeiten der im Managed Service-Paket angebotenen Hardware auf gleichwertige oder ähnliche Komponenten zurückzugreifen, die den gleichen technischen Umfang erfüllen. Die Tadiplus Telecom GmbH verpflichtet sich dabei, sicherzustellen, dass die Ersatzkomponenten in Bezug auf Leistung und Funktionalität den ursprünglich vereinbarten Standards entsprechen.

Der Kunde wird im Voraus über solche Änderungen informiert. Sollte der Kunde mit den vorgeschlagenen Ersatzkomponenten nicht einverstanden sein, hat er das Recht, dies unverzüglich der Tadiplus Telecom GmbH mitzuteilen. In diesem Fall werden beide Parteien gemeinsam nach einer zufriedenstellenden Lösung suchen.

Die Tadiplus Telecom GmbH haftet nicht für Verzögerungen oder Ausfälle aufgrund von Umständen, die außerhalb ihrer Kontrolle liegen, wie beispielsweise Lieferengpässe bei Herstellern oder unvorhersehbare Ereignisse. In solchen Fällen wird die Tadiplus Telecom GmbH jedoch bestmögliche Anstrengungen unternehmen, um die Interessen des Kunden zu wahren und alternative Lösungen anzubieten.

2.2 Angegebene Lieferungstermine, Lieferungsfristen oder Lieferungszeiträume sind nur annähernd und unverbindlich; sie stehen insbesondere unter dem Vorbehalt der jeweils rechtzeitigen ordnungsgemäßen und ausreichenden Belieferung der Tadiplus Telecom GmbH durch Vorlieferanten, es sei denn, die Vertragsparteien haben im Einzelfall einen bestimmten Liefertermin, eine bestimmte Lieferfrist oder einen bestimmten Lieferungszeitraum ausdrücklich schriftlich als „verbindlich“ vereinbart.

Tadiplus Telecom GmbH ist von ihrer Lieferungsverpflichtung gegenüber dem Kunden entbunden, wenn sie ihrerseits von ihren Vorlieferanten nicht rechtzeitig oder nicht in der geschuldeten Warenqualität oder nicht gemäß den geschuldeten technischen Spezifikationen der bestellten Ware beliefert worden ist. Die Lieferungsverpflichtung entfällt ferner bei wesentlicher Veränderung der geltenden gesetzlichen oder behördlichen Importbedingungen, in Fällen höherer Gewalt, Frachtkosten oder sonstiger für die Lieferung relevanter Begleitkosten, sowie bei Lieferungsschwierigkeiten infolge von Arbeitskämpfen (insbesondere Streik, Aussperrungen etc.). Schadenersatzansprüche des Kunden gegenüber Tadiplus Telecom GmbH sind insoweit ebenfalls ausgeschlossen.

Im Falle ihrer Leistungsfreiheit durch Lieferungs- oder Leistungsverzögerungen der vorgenannten Art sind beide Vertragsparteien binnen einer
angemessenen Frist von 3 Wochen nach Bekanntwerden und Mitteilung des Störungsgrundes berechtigt, wahlweise eine Anpassung des Vertrages an die veränderten Umstände zu verlangen oder aber die Rückabwicklung des Vertragsverhältnisses gemäß den Rücktrittsvorschriften (§§ 346 ff. BGB) zu beanspruchen. Sämtliche durch Tadiplus Telecom GmbH gelieferten Waren sind zum Verbleib innerhalb des Hoheitsgebietes der Bundesrepublik Deutschland bestimmt.

2.3 Die Gefahr einer zufälligen Verschlechterung oder des zufälligen Unterganges der Ware geht auf den Kunden über, sobald Tadiplus Telecom GmbH den Liefergegenstand an den Spediteur oder an den Frachtgutführer oder an einen anderweitigen zum Versand eingesetzten unselbständigen Beförderer oder an eine sonstige zum Transport bestimmte Person übergeben oder aber die Ware anderweitig zwecks Versendung das Warenlager verlassen hat.

Ohne eine anders lautende ausdrückliche schriftliche Vereinbarung stehen Art und Weise der Versendung einschließlich der Verpackung sowie die Entscheidung darüber, ob die Auslieferung der Ware an den Kunden ab inländischen Auslieferungslager oder ab ausländischen Herstellerunternehmen erfolgt, im billigem Ermessen der Tadiplus Telecom GmbH Versand und Verpackungskosten stellt Tadiplus Telecom GmbH dem Kunden nach angefallenem Aufwand in Rechnung. 

 

3. Installation und Serviceleistungen

3.1 Die Installation erfolgt ausschließlich in Deutschland und beinhaltet:
1x Bereitstellung des Anschlusses
1x Anschließen der Hardwarekomponenten gemäß gebuchtem Paket

3.2 Die Installation beinhaltet keine individuellen Installationen nach Kundenwunsch, wie
Wandmontagen oder Installationsstandorte welche mit der mitgelieferten Verkabelung nicht
zu erreichen sind.

3.3 Bei Nicht-Anwesenheit des Kunden am vereinbarten Installationstag wird eine Gebühr
von 89,95 EUR netto für eine zweite Anfahrt berechnet.

3.4 Stornierungen oder Verschiebungen des Installationstags sind bis maximal 72 Stunden
vor dem Termin möglich.

 

4. Übertragungstechnik, Geschwindigkeiten und Verfügbarkeit

4.1 Die Breitbandanschlüsse werden von der Telekom Deutschland GmbH bereitgestellt. Die
jeweilige buchbare Bandbreit hängt davon ab, welcher technischer Ausbau an der
Wunschadresse der Schaltung zur Verfügung steht und von der Telekom Deutschland GmbH
bereitgestellt wird.

4.2 Die Übertragungsgeschwindigkeiten unterliegen den Garantien der Telekom Deutschland
GmbH für Geschäftskunden:
16 Mbit: Download: Max. 16 MBit/s, Normal 9,5 MBit/s, Min. 6,304 MBit/s Upload: Max. 2,4
MBit/s, Normal 1,5 MBit/s, Min. 0,704 MBit
50 Mbit:Download: Max. 50 MBit/s, Normal 47 MBit/s, Min. 27,9 MBit/s Upload: Max. 20
MBit/s, Normal 9,4 MBit/s, Min. 2,7 MBit/s
100 Mbit: Download: Max. 100 MBit/s, Normal 83,8 MBit/s, Min. 54 MBit/s Upload: Max. 40
MBit/s, Normal 33,4 MBit/s, Min. 20 MBit/s
250 Mbit: Download: Max. 250 MBit/s, Normal 200 MBit/s, Min. 175 MBit/s Upload: Max. 40
MBit/s, Normal 35 MBit/s, Min. 20 MBit/s
500 Mbit: Download: Max. 500 MBit/s, Normal 400 MBit/s, Min. 300 MBit/s Upload: Max.
100 MBit/s, Normal 90 MBit/s, Min. 80 MBit/s
1000 Mbit: Download: Max. 1000 MBit/s, Normal 850 MBit/s, Min. 700 MBit/s Upload: Max.
200 MBit/s, Normal 150 MBit/s, Min. 125 MBit/s

4.3. Der Kunde ist eigenständig dafür verantwortlich, vor Inanspruchnahme unserer
Dienstleistungen eine Verfügbarkeitsprüfung der gewünschten Übertragungstechnik an
seinem Standort durchzuführen. Hierzu gehört insbesondere die Überprüfung der
technischen Voraussetzungen sowie der Geschwindigkeit der Übertragung.

4.4. Der Kunde erklärt ausdrücklich, dass er sich bewusst ist, dass die Verfügbarkeit und
Leistung der Übertragungstechnik von verschiedenen Faktoren abhängig ist, einschließlich,
aber nicht beschränkt auf Netzwerkqualität, Hardware, Software, Umwelteinflüsse und
andere externe Einflüsse.

4.5. Der Kunde verpflichtet sich, vor Vertragsabschluss eigenständig sicherzustellen, dass die
gewünschte Übertragungstechnik sowie die gewünschte Geschwindigkeit an seinem Standort
verfügbar sind. Etwaige Unklarheiten oder Fragen sind vom Kunden im Vorfeld mit dem der
Tadiplus Telecom GmbH zu klären.

4.6. Sofern auf Grund der physikalischen Eigenschaften der Anschlussleitung die Standard
Übertragungsgeschwindigkeiten am jeweiligen Anschluss nicht erreicht, werden können,
überlässt die Tadiplus Telecom GmbH dem Kunden den Internet Zugang auch dann, wenn an
seinem Anschluss die alternativ (als Rückfalloption) aufgeführten
Übertragungsgeschwindigkeiten zur Verfügung stehen. Für die Geschwindigkeiten 250 Mbit
können alternativ 175 Mbit im Download zur Verfügung gestellt werden. Bei 50 Mbit
alternativ 25 Mbit im Download. Das monatlichen Kosten bleibt hierbei allerdings gleich und
unterliegt keiner Reduzierung.

 

5. Datenübermittlung an die Telekom Deutschland GmbH

5.1 Zur Schaltung des IP-Anschlusses werden keine kundenbenzogenen Daten an die Telekom
Deutschland GmbH übermittelt.

5.2 Die vor Ort Installationsdienstleistungen werden durch die Telekom Deutschland GmbH
oder verbundene Unternehmen durchgeführt. Hierfür werden folgende Daten an die
Telekom Deutschland GmbH übermittelt: Kundenname, Adresse, Ansprechpartner, Festnetz und Mobilfunknummer.

 

6. Vertragslaufzeit und Kündigung

6.1 Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 24 Monate.

6.2 Nach der Mindestvertragslaufzeit ist der Vertrag mit einer Kündigungsfrist von 1 Monat
schriftlich kündbar.

6.3 Bei Kündigung des Grundpakets ist automatisch auch das Securitypaket gekündigt.

 

7. Hardware und Rücksendung nach Vertragsende

7.1 Eigentümer der Hardware bleibt die Tadiplus Telecom GmbH.

7.2 Nach Vertragsende muss der Kunde auf eigene Kosten die Hardware an Tadiplus
zurücksenden.

7.3 Falls die Hardware nicht innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsende zurückgesendet wird,
behält sich Tadiplus vor, eine Rechnung über die nicht zurückgesendete Hardware
auszustellen.

 

8. Entgelte und Rechnungslegung

8.1 Der Kunde ist zur Zahlung der vertraglich vereinbarten Entgelte verpflichtet.

8.2 Die Entgelte bestimmen sich über die ausgewählten Bestellungen /-mengen der ausgewählten
Produkte und Dienstleistungen, den ausgewählten Vertragslaufzeiten und den dargestellten
Preisen und Entgelten.

8.3 Tadiplus Telecom GmbH berechnet die bestellten Dienstleistungen an die Kunden zum Zeitpunkt der
Bereitstellung der Dienstleistungen. Für den ersten Monat des Vertragsbeginns wird das monatliche Entgelt nur anteilig berechnet. Die Berechnung erfolgt ab dem Tag der tatsächlichen Bereitstellung des Dienstes bis zum Ende des Kalendermonats. Der anteilige Betrag wird auf Grundlage des vereinbarten monatlichen Entgelts und der Anzahl der verbleibenden Tage im Bereitstellungsmonat berechnet.

8.4 Der Kunde ist verpflichtet, die Rechnung unmittelbar nach Eingang zu prüfen. Einwendungen
gegen die mit der Rechnung von Tadiplus Telecom GmbH geltend gemachten Entgelte sind unverzüglich,
spätestens aber innerhalb von vier (4) Wochen nach Zugang der Rechnung schriftlich zu
erheben. Erhebt der Kunde innerhalb dieser Frist keine Einwendungen gegen die Höhe der in
Rechnung gestellten Entgelte oder wurden Verkehrsdaten, auf denen die Verbindungsentgelte
beruhen, auf Wunsch des Kunden gelöscht, trifft Tadiplus Telecom GmbH keine Nachweispflicht mehr für die
Einzelverbindungen. Tadiplus Telecom GmbH wird in ihren Rechnungen auf diese Rechtsfolge aufmerksam
machen.

8.5 Wird das Produkt vom Kunden oder Partner direkt über Placetel gebucht, erfolgt die Fakturierung des monatlichen Entgelts direkt durch Placetel bzw. der BroadSoft Germany GmbH und wird auf der monatlichen Gesamtrechnung von Placetel berechnet. In allen anderen Fällen erfolgt die Fakturierung direkt durch Tadiplus Telecom GmbH. 

 

9. Garantieansprüche

9.1 Für alle Hardwarekomponenten gelten die Garantiebestimmungen des deutschen Rechts
für gemietete Hardware.

 

10. Haftungsausschluss

10.1. Die Tadiplus Telecom GmbH übernimmt keine Haftung für eventuelle Nichtverfügbarkeit
oder unzureichende Leistung der Übertragungstechnik am Standort des Kunden. Jegliche
Schadensersatzansprüche oder sonstige Ansprüche des Kunden aufgrund mangelnder
Verfügbarkeit oder Leistung sind ausgeschlossen.

 

11. Gerichtsstand und Anwendbares Recht

11.1 Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Oberursel.

11.2 Es gilt das deutsche Recht.

 

Stand: 14.05.2024